Lassen Sie sich nicht von der Versicherung des Unfallgegners zu einer übereilten Schadensregulierung drängen. Akzeptieren Sie nie den Gutachter der Versicherung und auch nicht die Werkstatt, die Ihnen von der Versicherung empfohlen wird. Es liegt im Eigeninteresse der Versicherungen, die Kosten der Schadensregulierung möglichst niedrig zu halten.
Sie haben das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Sie haben das Recht auf Ihren eigenen Rechtsanwalt (den der Unfallgegner auf jeden Fall bezahlen muss, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben). Und Sie haben das Recht auf die Werkstatt Ihres Vertrauens.
Wir helfen Ihnen in allen Fragen der Schadensregulierung, bieten Kontakte zu Verkehrsrechtsanwälten und Autovermietungen. Wir haben alle Antworten und kommen kostenlos zu Ihnen oder zu Ihrer Werkstatt.
Wir begleiten Sie vom Unfalltag bis zur vollständigen Regulierung ihres Kfz-Schadens. Sollten sich bei der Reparatur versteckte Schäden offenbaren, werden wir natürlich für Sie kostenlos das Fahrzeug nachbesichtigen und den Schaden nachkalkulieren.